Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen der Stiftung Blutspende SRK Ostschweiz (kurz: RBSZ) gelten für alle Blutprodukte, Laboruntersuchungen und Patientenleistungen sowie für Dienstleistungen und Beratungen, die im Zusammenhang damit erbracht werden.

1. Auftrag und Bestellung

Der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) hat eine Bestellung für Blutprodukte, für Patientenleistungen oder einen Auftrag für Laboruntersuchungen in der Regel schriftlich einzureichen, mit den dafür vorgesehenen Bestellformularen des RBSZ (siehe Homepage, Rubrik Downloads).

Bei jeder entnommenen Blutspende ist der Hersteller verpflichtet, die Blutgruppe AB0, das Rhesus- und Kell-System phänotypisch zu bestimmen. Diese Blutgruppen sind auf den von uns hergestellten Blutprodukten vermerkt. Die Bestellung von Produkten mit weiteren Blutgruppensystemen ist auf Anfrage möglich.

Die aufgeführten Blutgruppensysteme unterliegen in der Bevölkerung einer statistischen Normalverteilung. Es wird empfohlen, Blutprodukte blutgruppengleich zu substituieren, diese Empfehlung wird durch den Gesetzgeber unterstützt. Um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sicherstellen zu können, akzeptiert der Kunde bei Bestellungen von Blutprodukten auf Lager, dass ein Zuschlag in Rechnung gestellt wird, wenn die Bestellung nicht gemäss der statistischen Normalverteilung von Blutgruppen erfolgt, bzw. der Nachweis der Notwendigkeit der Gabe dieser Blutprodukte nicht erbracht wird.

Der Kunde teilt bereits bei Auftragserteilung via Bestellformular schriftlich (spätestens aber am Folgetag) dem RBSZ mit, ob die Untersuchung für einen ambulanten oder stationären Patienten erfolgt. Fehlen rechtzeitig sichere Angaben, dass es sich um einen ambulanten Patienten handelt inkl. dessen Adresse, geht die Rechnung an den Auftraggeber nach unseren Tarifen für stationäre Patienten; bei einer nachträglichen Änderung wird eine Stornogebühr gemäss aktueller Preisliste erhoben.

  • Die Leistungen stehen dem Kunden in der Zeit von 08.00 – 17.00 Uhr Wochentags
    (exkl. Feiertage) zur Verfügung.
  • Aufträge, die ausserhalb der regulären Arbeitszeit anfallen, werden bearbeitet, aber mit gesonderten Zuschlägen belegt

Kann das RBSZ die Leistung nicht wie gewünscht erbringen, informiert es den Kunden unverzüglich.

2. Übersendung der Produkte, Arbeitsergebnisse und Bereitstellung von Patientenleistungen

Das RBSZ stellt Produkte, Arbeitsergebnisse und Patientenleistungen in seinem Betrieb bereit. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, versendet das RBSZ die Produkte und Arbeitsergebnisse an den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr (ex works).

3. Prüfung der Produkte und Arbeitsergebnisse durch den Kunden

Der Kunde prüft die Produkte und Arbeitsergebnisse sofort nach Erhalt. Er achtet dabei insbesondere auf richtige Beschriftungen, Ablaufdaten, Plausibilität der Informationen und äusserlich erkennbare Mängel.

Allfällige Beanstandungen hat der Kunde sofort nach Entdeckung dem RBSZ mitzuteilen.

4. Verwendung von Produkten und Arbeitsergebnissen

Der Kunde ist verantwortlich für die Verwendung von Blutprodukten, Laboruntersuchungen und anderen Arbeitsergebnissen. Er hält sich dabei an die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie an die Empfehlungen der zuständigen Fachgremien und des RBSZ.

Der Kunde sorgt insbesondere für:

  • die Einhaltung von Haltbarkeitsvorgaben;
  • die geeignete Lagerung und den einwandfreien Transport;
  • die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit;
  • die richtige Aufbewahrung von Proben und Dokumenten.

Der Kunde beobachtet Patientinnen und Patienten, denen Blutprodukte des RBSZ verabreicht wurden. Er informiert das RBSZ sofort über alle besonderen Vorkommnisse, insbesondere Störungen, die möglicherweise auf ein Blutprodukt zurückgeführt werden können.

5. Zahlungsbedingungen und Gebühren

Ohne anderslautende schriftliche Zustimmung haben Zahlungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung, rein netto, zu erfolgen.

Für verspätete Zahlungen behält sich das RBSZ das Recht vor, Gebühren pro Rechnung gemäss aktueller Preisliste, zwischen CHF 40 bis CHF 100 zu erheben und dem Auftraggeber weiterzuverrechnen.

6. Haftung

Das RBSZ steht dafür ein, dass es die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass seine Blutprodukte, Laboruntersuchungen, Patientenleistungen und anderen Arbeitsergebnisse den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen. Produkte und Arbeitsergebnisse, die diese Anforderungen nicht erfüllen, nimmt das RBSZ zurück.

Das RBSZ haftet für Personenschäden, die nachweisbar auf dessen Fehlleistungen zurück zuführen sind, sowie für andere Schäden, welche das RBSZ grobfahrlässig verursachte.

Die Haftung für alle übrigen Folgeschäden, auch für solche aus verspäteter oder mangelhafter Leistung, ist ausgeschlossen. Gänzlich wegbedungen ist die Haftung für Aufwendungen zur Abklärung beim Kunden oder durch Dritte, Kosten bei Rückruf oder Verwendungs stopp, entgangenen Gewinn, Imageeinbusse sowie Ansprüche Dritter.

7. Medizinisches Berufsgeheimnis und Datenschutz

Das RBSZ und der Kunde achten darauf, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das medizinische Berufsgeheimnis und den Datenschutz respektieren.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Zur Anwendung kommt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.

St. Gallen, April 2024

Downloads

Hier können Sie sich die AGB der Stiftung Blutspende SRK Ostschweiz als PDF-Datei herunterladen:

AGB herunterladen